Vier Jahre nach Einreichung der Klage wegen kopierter ALPA Modelle wird ein Urteil zugunsten der schweizerischen Marke gesprochen.

„Gut Ding will Weile haben“ – dieses Sprichwort kennen wir alle, und da ist tatsächlich etwas dran. So auch beim Gerichtsverfahren, das ALPA im Herbst 2016 wegen Urheberrechtsverletzung beim zuständigen Gericht in Chengdu/China eingereicht hat, als Folge vom wiederholten Auftauchen kopierter ALPA Kamera Modelle.

Mittlerweile, vier Jahre und zahllose Verhandlungen später, freut sich ALPA bekannt zu geben, dass das Gericht in allen Punkten vollumfänglich zugunsten von ALPA entschieden hat. Das chinesische Gericht hat die ALPA-Kameras als Objekte angewandter Kunst und als besonders schützenswert anerkannt. Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, wiederholt gegen das Urheberrecht von ALPA verstoßen zu haben. In seinem Urteil Ende 2019 ordnete das Gericht die sofortige Einstellung der Produktion, der Bewerbung und des Verkaufs der Fälschungen an. Zusätzlich muss der Angeklagte eine Entschädigung zahlen und innerhalb von zehn Tagen eine schriftliche Entschuldigung veröffentlichen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. ALPA betrachtet es als bedeutenden Erfolg und stellt mit großem Respekt fest, dass China bereit ist, das Urheberrecht einer kleinen Schweizer Firma zu schützen.

Weitere Informationen unter: https://www.alpa.ch/de/