Von temporären Kunstwerken und dem Urheberrecht
Die Ankündigung des diesjährigen Kreuzfahrttreffens, den Cruise Days, in Hamburg, hätte öffentlichkeitswirksamer nicht sein können. Unisono versprachen die zuständigen Stadtoberen und Organisatoren, dass die Bilder davon um die Welt gehen werden und die Attraktivität Hamburgs weltweit anpreisen werden.
Als ein weiteres Highlight dieses touristischen Großereignisses wurde der Hamburger Hafen vom Hamburger Lichtkünstler Michael Batz großflächig mit blauen Leuchtstoffröhren, unter dem Titel „Blue Port“, illuminiert.
Alles zusammen ein perfektes Motiv für alle Fotografierenden. Und so wurden auch entsprechend viele Bilder gemacht, und ganz im Sinne des Hamburg Tourismus, auf den sozialen Netzwerken geteilt.
Die Freude dauerte nicht lange, denn relativ schnell flatterte einer unbedarften Smartphonefotografin eine Rechnung der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst ins Haus, die die Rechte des Künstlers als Urheber vertritt. Mit 28 Euro könne man sich das Recht erkaufen ein Bild auf seinen Sozialen Medien zu zeigen. Batz hat nichts dagegen, wenn jemand für sich privat fotografiere, aber die schwierige Rechtslage mit den Bildrechten in den sozialen Medien mache es notwendig eine Gebühr zu erheben (die Rechtslage mit den Bildrechten bleibt übrigens mit oder ohne Gebühr die gleiche).
Aber da wurde die Rechnung ohne die Hamburger Fotofreaks gemacht, die in ihrer Facebookgruppe ordentlich Sturm entfachten, und man sich schnell einig war, den „Blue Port“nicht mehr still, zu ignorieren, sondern dieses Jahr den Unmut auch laut zu äußern. Getreu dem Motto „Stell’ Dir vor Hamburg bietet Motive, und keiner geht hin…“, wurde der Protest immer lauter. So laut, dass die Presse diese Praktiken aufgriff und thematisierte.
Und so geschah es, dass der Künstler und die Verwertungsgesellschaft jetzt auf einmal großzügig das Teilen auf den eigenen sozialen Medien gestattet. Aber Achtung Ihr Influencer, oder semiprofessionellen Fotografen, für Euch gilt dies nicht. Egal ob Ihr die Bilder vor kommerziellen Hintergrund veröffentlicht oder nicht, Euch trifft die umfangreiche Gebührenverordnung mit voller Wucht – Ihr müsst zahlen.
An dieser Stelle möchte ich auch Fotografen warnen, die die och so romantischen Leuchttürme am Sylter Ellenbogen oder die Preußischen Schlösser in Potsdam fotografieren und die Bilder veröffentlichen wollen. Hier greift dann, nicht wie in Hamburg das Urheberrecht, sondern das Hausrecht, welches Bildveröffentlichung ohne Genehmigung jeder Art untersagt.
Übrigens ist Deutschland weitestgehend fotografenfreundlich. Fotografen des nächtlich illuminierten Eiffelturms kommen oft nicht so glimpflich davon, wenn sie Bilder dieser Sehenswürdigkeit veröffentlichen.
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