Wir wollen Ihre besten Fotos sehen, und das in jeder Ausgabe
Wir vom Pictures Magazin legen besonderen Wert auf Bilder, und das schließt natürlich Ihre eigenen mit ein. Möchten Sie auch Ihre eigenen Fotos hier im Heft sehen? Schreiben Sie uns an redaktion@pictures-magazin.de.
Natürlich möchten wir Sie noch ein Stück weiter motivieren, uns Ihre Bilder zu schicken, und was wäre dazu besser geeignet, als ein Wettbewerb? An dieser Stelle finden Sie ab jetzt in jeder Ausgabe einen Aufruf, Ihre Fotos zu einem bestimmten Thema in unserem Forum unter www.photoshop-community.de einzustellen.
Die drei schönsten Fotos gewinnen wertvolle Sachpreise. Der Wettbewerb der Ausgabe 5/2011 steht unter dem Motto „Streetfotografie“. Gehen Sie nach draußen auf die Straße und schauen Sie sich um. Fotografieren Sie interessante oder außergewöhnliche Ansichten, Motive oder Geschehnisse, die einen ganz besonderen Moment darstellen.
Wichtig ist uns hier vor allem, dass das Foto nicht gestellt ist. Daher lassen wir bei diesem Wettbewerb auch Fotos von Handykameras zu. Die einzige Bedingung ist, dass das Foto eine Auflösung von 300 dpi bei einer minimalen Kantenlänge von 1500 Pixel hat. Denn die besten drei Fotos gewinnen nicht nur tolle Preise, sondern werden an dieser Stelle in der Ausgabe 6/2011, die am 21. Oktober erscheint, abgedruckt.
Der Einsendeschluß ist der 26.September 2011.
Wie Sie Ihre Fotos zu uns in die Photoshop-Community bringen, erfahren Sie unter “Und so geht’s”. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Bilderjagd und viel Erfolg beim Mitmachen.
UND SO GEHT’S
REGISTRIEREN
Klicken Sie auf den Button “Hier geht’s zur Photoshop-Community” und klicken Sie dann oben auf das Feld Registrieren. Lesen Sie die Nutzungsbedingungen unseres Forums und bestätigen Sie mit einem Häckchen und dem Klick auf Akzeptieren, dass Sie diese akzeptieren. Füllen Sie das Online-Formular aus und geben Sie dort eine gültige Email-Adresse an. Sie erhalten eine Bestätigungsmail in Ihr Postfach. Klicken Sie den dort angegebenen Link an und Sie sind registriertes Mitglied der Photoshop-Community.
BILDER HOCHLADEN
Klicken Sie oben auf der Seite auf Galerie und dann unten im Reiter auf Bild hochladen (blauer Pfeil). Navigieren Sie zu der Datei auf Ihrem Computer, füllen Sie die restlichen Formularfelder aus und klicken Sie auf Upload jetzt starten.
Sie können für schnellere Uploadzeiten eine Version Ihres Fotos in einer verringerten Auflösung in der Galerie einstellen. Wichtig ist nur, dass Sie uns im Fall eines Gewinns das hochaufgelöste Original zur Verfügung stellen können.
ZUM WETTBEWERB ANMELDEN
Nach dem erfolgreichen Upload klicken Sie auf den Namen Ihres Bildes unter dem Thumbnail. Sie kommen zur Bildansicht. Aus der Box Weitersagen kopieren Sie sich den BBCode des Bildes heraus. Über diesen Code können Sie das Bild im Forum verlinken. Gehen Sie auf http://www.photoshop-community.de/wettbewerbe und posten Sie den Code im aktuellen Wettbewerb-Thread. Dieser wird beim Start des Wettbewerbs auch auf unserem Blog unter https://www.pictures-magazin.de/blog verlinkt.
Den aktuellen Teilnahmethead finden Sie hier:
DIE PREISE:
1. Platz
Mit dem Profikalibrationsgerät Spyder 3 von Datacolor gehören Farbfehler der Vergangenheit an. Vom Foto über die Bearbeitung bis zum Ausdruck bleiben die Farben konsistent. Das Gerät wurde speziell für die Anforderungen von Profifotografen und die Arbeit im Studio konzipiert. Zum Kalibrieren wird es direkt am Monitor befestigt.
2. und 3. Platz
Mit dem SpyderCube können Sie die Nachbearbeitung von RAW-Dateien erheblich beschleunigen: Machen Sie einfach ein Foto des Würfels unter gleichen Lichtverhältnissen und Sie haben automatisch Referenzen für Spitzlichter, Weißflächen, absolutes Schwarz und neutrales Grau.
Hi, wieviele Bilder darf man denn zum Wettbewerb einreichen?
Hallo!
Ein ganz tolles Thema für ein Fotowettbewerb, dennoch frage ich mich, in wieweit dort die Rechte am eigenen Bild gewahrt werden können.
Gerade bei Street holt nicht jeder Fotograf die Erlaubnis des Abgebildeten für seine Werke ein, und es ist nicht mehr selten, daß Leute damit nicht einverstanden sind, spätestens wenn solche Bilder abgedruckt sind reicht auch ein “löschen/entfernen” nicht mehr, womit sich viele im Net zufrieden geben.
Wie wollt Ihr das handhaben, auf Vertrauensbasis, daß ein Einverständnis vorliegt?
LG
Nina
Hallo,
die Frage ist berechtigt und ich möchte versuchen, sie so gut es einem Nichtjuristen möglich ist, zu beantworten. Der Form halber sei angemerkt, dass es sich natürlich nicht um eine Form der Rechtsberatung handelt, sondern lediglich meine Sicht der Dinge wiedergibt.
Bei der Streetfotografie prallen natürlich schon ab und an zwei Welten aufeinander: da ist der fotografierte Passant, der berechtigterweise seine Persönlichkeitsrechte gewahrt sehen möchte und der Fotograf, der ein möglichst authentisches Foto schießen möchte.
Natürlich gibt es in diesem Bereich noch andere Motive als nur deutlich erkennbare Personen, doch wenn Menschen auf einem Foto zu sehen sind, greift das Persönlichkeitsrecht des Fotografierten. Wir könnten jetzt natürlich die Diskussion „Streetfotografie als künstlerische Aufzeichnung von Alltagssituationen“ aufnehmen – letztlich möchte man aber als Fotograf mehr Zeit ohne Ärger mit der Kamera verbringen als mit viel Ärger bei seinem Anwalt. Ziel sollte es also sein, mit etwas gesundem Menschenverstand schon vor der Aufnahme Ärger aus dem Weg zu gehen.
Gibt es doch einmal Ärger, dann können wir davon ausgehen, dass wir es bei der Streetfotografie nur äußerst selten mit den großen Ausnahmefällen „Menschenansammlungen“ oder „absolute und relative Personen der Zeitgeschichte“ zu tun haben. Damit ist aber die Person, die wir ins Bild setzen wollen, erst einmal durch §22 des Kunsturhebergesetzes geschützt, der eine Einwilligung zur Veröffentlichung fordert.
Hier ist zwar die Rede von einer Veröffentlichung, und nach dem Kunsturhebergesetz braucht man auch für den Moment des Fotografierens selbst keine Einwilligung, spätestens aber, wenn das Foto in einem Magazin gedruckt erscheinen oder anderweitig veröffentlicht werden soll, etwa auf einer Webseite, einem Flyer, einer Postkarte o.ä. Wer sich jetzt sagt ‚prima, ich fotografiere einfach mal so vor mich hin, weil ich die Fotos ja nirgendwo zeigen möchte’, kann dann immer noch in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Person eingreifen und sich Ärger einhandeln.
Im Grunde genommen geht es hier ja auch um ein ganz verständliches Anliegen: wer möchte schon mit dem Gefühl herumlaufen, von irgendeinem Unbekannten fotografiert worden zu sein und sich möglicherweise zu einem ganz anderen Zeitpunkt veröffentlicht zu sehen, ohne darauf irgendeinen Einfluss zu haben?
Was heißt das für den Fotografen? Ganz einfach: er muss tatsächlich immer um Erlaubnis fragen und lässt sich dieses Einverständnis sinnvollerweise auch schriftlich geben, denn im Streitfall wird er beweisen müssen, dass er die Erlaubnis tatsächlich hatte. Wichtig dabei ist, dass diese Einwilligung vor der Aufnahme erfolgt – alles andere wäre auch unhöflich.
Im fotografischen Alltag reicht es dazu oft, zunächst Blickkontakt aufzunehmen und sich kurz – auch gestisch oder mimisch – zu verständigen. Nach der Aufnahme sollte man dann aber dem Abgelichteten seine Visitenkarte geben, ihn eine Freigabe zur Veröffentlichung abzeichnen lassen (davon sollte man immer ein paar in der Fototasche haben) und ihm vielleicht später sogar einen Druck zuschicken. Die Faustregel hier sagt schlicht ‚nett kommt weiter’.
Ganz ähnlich sieht es übrigens mit dem Schutz von bekannten Firmennamen und Emblemen aus. Einige davon sind durchaus urheberrechtlich geschützt, was bedeutet, das sie nur als so genanntes unwesentliches Beiwerk im Foto erscheinen dürfen.
Soll ein Foto veröffentlicht werden, muss der Fotograf nahezu immer versichern, die vollständigen Rechte am jeweiligen Bild zu haben und in vielen Fällen fordern Redaktionen sogar Kopien der jeweiligen Freigaben der abgebildeten Personen mit an, damit es eben auch für den Fotografen kein teures Nachspiel gibt, sollte sich einmal jemand auf den Schlips getreten fühlen.
Wir handhaben es so, dass wir uns vom Fotografen schriftlich bestätigen lassen, dass wir das Bild veröffentlichen dürfen. Dabei erklärt er dann auch, dass er alle Rechte am Bild hat und ihm das Einverständnis der abgebildeten Personen vorliegt.
tok
Hallo,
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal auf unseren tollen Leitfaden zur Bildnutzung hinweisen:
http://www.photoshop-community.de/index.php?page=LexiconItem&id=681